Sachverständiger  Hartmut Zeitler H Z im Schreinerhandwerk
Beauftragung
Privat- und Versicherungsgutachten
Die Beauftragung des Sachverständigen erfolgt über einen Sachverständigenvertrag. In diesem werden die Beweis- frage/n, die Kosten inkl. Vorauszahlung festgelegt. Die Kosten sind vom jeweiligen Auftraggeber zu bezahlen, unabhängig vom Ergebnis. Privat- und Versicherungsgutachten zählen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Parteivortrag, werden aber von den Gerichten meist nicht außer Acht gelassen.
Beratung
Die Beauftragung erfolgt durch einen Beratervertrag. In diesem Vertrag sind die Kosten der Beratung geregelt. Eine schriftliche Abhandlung erfolgt nicht.
Bei dieser Art des Gutachtens unterwerfen sich die streitigen Parteien verbindlich dem Urteil eines sachver- ständigen Dritten, um die Einschaltung eines Gerichts zu vermeiden. Die Kosten werden von beiden je zur Hälfte übernommen.
Schiedsgutachten
Selbstständiges Beweisverfahren
Hierbei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, um im Vorfeld eines streitigen Verfahrens Beweise von Mängeln und deren Ursachen zu sichern oder zur Vermeidung eines langwierigen Rechtsstreits.
Gerichtsgutachten
Die Beauftragung des Sachverständigen zur Erstattung eines Gerichtsgutachtens wird vom zuständigen Gericht erteilt. Die Vergütung des Sachverständigen wird durch das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.
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Die Beauftragung des Sachverständigen erfolgt über einen Sachverständigenvertrag. In diesem werden die Beweis- frage/n, die Kosten inkl. Vorauszahlung festgelegt. Die Kosten sind vom jeweiligen Auftraggeber zu bezahlen, unabhängig vom Ergebnis. Privat- und Versicherungsgutachten zählen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Parteivortrag, werden aber von den Gerichten meist nicht außer Acht gelassen.
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Die Beauftragung erfolgt durch einen Beratervertrag. In diesem Vertrag sind die Kosten der Beratung geregelt. Eine schriftliche Abhandlung erfolgt nicht.
Bei dieser Art des Gutachtens unterwerfen sich die streitigen Parteien verbindlich dem Urteil eines sachver- ständigen Dritten, um die Einschaltung eines Gerichts zu vermeiden. Die Kosten werden von beiden je zur Hälfte übernommen.
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Hierbei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, um im Vorfeld eines streitigen Verfahrens Beweise von Mängeln und deren Ursachen zu sichern oder zur Vermeidung eines langwierigen Rechtsstreits.
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Die Beauftragung des Sachverständigen zur Erstattung eines Gerichtsgutachtens wird vom zuständigen Gericht erteilt. Die Vergütung des Sachverständigen wird durch das Justizvergütungs- und - entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.
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Die Beauftragung erfolgt durch einen Beratervertrag. In diesem Vertrag sind die Kosten der Beratung geregelt. Eine schriftliche Abhandlung erfolgt nicht.
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Die Beauftragung des Sachverständigen erfolgt über einen Sachverständigenvertrag. In diesem werden die Beweis- frage/n, die Kosten inkl. Vorauszahlung festgelegt. Die Kosten sind vom jeweiligen Auftraggeber zu bezahlen, unabhängig vom Ergebnis. Privat- und Versicherungsgutachten zählen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Parteivortrag, werden aber von den Gerichten meist nicht außer Acht gelassen.