Beauftragung
Privat- und Versicherungsgutachten
Die Beauftragung des Sachverständigen erfolgt über einen
Sachverständigenvertrag. In diesem werden die Beweis-
frage/n, die Kosten inkl. Vorauszahlung festgelegt. Die Kosten
sind vom jeweiligen Auftraggeber zu bezahlen, unabhängig
vom Ergebnis. Privat- und Versicherungsgutachten zählen bei
einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Parteivortrag,
werden aber von den Gerichten meist nicht außer Acht
gelassen.
Beratung
Die Beauftragung erfolgt durch einen Beratervertrag. In
diesem Vertrag sind die Kosten der Beratung geregelt.
Eine schriftliche Abhandlung erfolgt nicht.
Bei dieser Art des Gutachtens unterwerfen sich die
streitigen Parteien verbindlich dem Urteil eines sachver-
ständigen Dritten, um die Einschaltung eines Gerichts
zu vermeiden. Die Kosten werden von beiden je zur
Hälfte übernommen.
Schiedsgutachten
Selbstständiges Beweisverfahren
Hierbei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, um im
Vorfeld eines streitigen Verfahrens Beweise von Mängeln und
deren Ursachen zu sichern oder zur Vermeidung eines
langwierigen Rechtsstreits.
Gerichtsgutachten
Die Beauftragung des Sachverständigen zur
Erstattung eines Gerichtsgutachtens wird vom
zuständigen Gericht erteilt. Die Vergütung des
Sachverständigen wird durch das Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.