Kosten
Alle anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber erstattet,
unabhängig vom Ergebnis. Genauere Informationen erhalten
Sie bei Zusendung der Vertragsunterlagen.
Diese werden je nach tatsächlichem Aufwand berechnet, wobei
An- und Abfahrt, Ortstermin/e, Aktenstudium, Einholung von
Informationen und Gutachtenerstellung zum gleichen
Stundensatz verrechnet werden, Die Abrechnung erfolgt im 30
Minutentakt.
Zusätzliche fallen je nach Bedarf Kosten für Schreibarbeiten,
Abschriften, Fotos, Telefon/Faxgebühren, Porto, km-Pauschale
und Übernachtungskosten an.
Die Beauftragung von Fremdleistungen (wie z. B. forensische
Untersuchungen, mikrobiologische oder chemische Gutachten)
erfolgt erst nach Absprache mit dem Auftraggeber. Leihgeräte
wie (z. B.Wärmebildkamera usw.) zählen nicht zu den im
Sachverständigenalltag üblichen Geräten. Die anfallenden
Kosten für Fremdleistungen und Leihgeräte werden gesondert
in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie!
Eine Bauteilöffnung wird von mir nicht durchgeführt. Diese
müsste vom Auftraggeber veranlasst werden.
Die Vergütung des Sachverständigen für Gerichtsgutachten
erfolgt durch das Justizvergütungs- und -entschädigungs-
gesetz (JVEG).