Sachverständiger  Hartmut Zeitler H Z im Schreinerhandwerk
Kosten Alle anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber erstattet, unabhängig vom Ergebnis. Genauere Informationen erhalten Sie bei Zusendung der Vertragsunterlagen. Diese werden je nach tatsächlichem Aufwand berechnet, wobei An- und Abfahrt, Ortstermin/e, Aktenstudium, Einholung von Informationen und Gutachtenerstellung zum gleichen Stundensatz verrechnet werden, Die Abrechnung erfolgt im 30 Minutentakt. Zusätzliche fallen je nach Bedarf Kosten für Schreibarbeiten, Abschriften, Fotos, Telefon/Faxgebühren, Porto, km- Pauschale und Übernachtungskosten an. Die Beauftragung von Fremdleistungen (wie z. B. forensische Untersuchungen, mikrobiologische oder chemische Gutachten) erfolgt erst nach Absprache mit dem Auftraggeber. Leihgeräte wie (z. B.Wärmebildkamera usw.) zählen nicht zu den im Sachverständigenalltag üblichen Geräten. Die anfallenden Kosten für Fremdleistungen und Leihgeräte werden gesondert in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie! Eine Bauteilöffnung wird von mir nicht durchgeführt. Diese müsste vom Auftraggeber veranlasst werden. Die Vergütung des Sachverständigen für Gerichtsgutachten erfolgt durch das Justizvergütungs- und -entschädigungs- gesetz (JVEG).
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Kosten Alle anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber erstattet, unabhängig vom Ergebnis. Genauere Informationen erhalten Sie bei Zusendung der Vertragsunterlagen. Diese werden je nach tatsächlichem Aufwand berechnet, wobei An- und Abfahrt, Ortstermin/e, Aktenstudium, Einholung von Informationen und Gutachtenerstellung zum gleichen Stundensatz verrechnet werden, Die Abrechnung erfolgt im 30 Minutentakt. Zusätzliche fallen je nach Bedarf Kosten für Schreibarbeiten, Abschriften, Fotos, Telefon/Faxgebühren, Porto, km- Pauschale und Übernachtungskosten an. Die Beauftragung von Fremdleistungen (wie z. B. forensische Untersuchungen, mikrobiologische oder chemische Gutachten) erfolgt erst nach Absprache mit dem Auftraggeber. Leihgeräte wie (z. B.Wärmebildkamera usw.) zählen nicht zu den im Sachverständigenalltag üblichen Geräten. Die anfallenden Kosten für Fremdleistungen und Leihgeräte werden gesondert in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie! Eine Bauteilöffnung wird von mir nicht durchgeführt. Diese müsste vom Auftraggeber veranlasst werden. Die Vergütung des Sachverständigen für Gerichtsgutachten erfolgt durch das Justizvergütungs- und - entschädigungs- gesetz (JVEG).
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